03.07.2018

Maut auf deutschen Bundesstraßen - HUSTER SPEDITION informiert

Seit Sonntag, den 1. Juli 2018, werden für LKW auch auf den Bundesstraßen in Deutschland Maut-Gebühren fällig. Das wurde bereits 2017 im Bundesfernstraßenmautgesetz festgelegt und so müssen auch wir als HUSTER SPEDITION diese fiskalischen Zusatzkosten nun mit diesem Stichtag weiterreichen. Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen und solche, die mit ihren Transportanhängern auf 7,5 Tonnen oder mehr kommen, sind mautpflichtig – sowohl im beladenen wie auch im unbeladenen Zustand.

Ziel der Bundesregierung ist die bessere Finanzierung der Fernstraßen und die Sicherstellung und der Ausbau einer sicheren und leistungsstarken Verkehrsinfrastruktur. Von der neuen Mautpflicht auf allen Bundesstraßen verspricht sich das Bundesverkehrsministerium nun zusätzliche Einnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro jährlich.

Diese zusätzlichen Kosten sind beunruhigend für viele Unternehmen am Markt, denn auch sie werden die erhöhten Ausgaben für ihre Logistik auf die Preise ihrer Waren an die Kunden weitergeben müssen. Alle Branchen sind betroffen - sei es zum Beispiel die Lebensmittelindustrie, Recycling, die Baustoffindustrie, der Maschinenbau, die Textilindustrie, Druckindustrie oder Automobilindustrie – alle Güter, die transportiert werden müssen sind betroffen.

Entsprechend dieser neuen Anforderungen der Regierung sind wir nun im Prozess, unsere Kunden aktuell zu informieren und die Tarife und Abrechnungen anzupassen. Für Rückfragen stehen wir weiterhin zur Verfügung und weisen an dieser Stelle auch auf weitere, von der Bundesregierung geplanten Erweiterungen der Maut-Gebühren ab 2019 hin.

Maut auf deutschen Bundesstraßen seit 1.7.2018